Corona-Virus: Eingeschränktes kirchliches Angebot

Aufgrund der derzeitigen Virus-Verbreitung wendet sich Bezirksapostel Rüdiger Krause mit einem zweiten Rundschreiben an die Mitglieder der Neuapostolischen Kirche Nord- und Ostdeutschland, das am Sonntag, 15. März 2020, verlesen wird.

„Uns Aposteln liegt sehr daran, möglichst viel Schaden von den Gemeinden und Bezirken fernzuhalten“, so der Bezirksapostel, der fünf konkrete Maßnahmen und Empfehlungen formuliert, die zunächst bis zum 15. Mai 2020 gültig sein sollen.

Eine für alle Gemeinden geltende Absage der Gottesdienste am Sonntag ist nicht ausgesprochen, wenngleich in einigen Kirchenbezirken der Auflage der Städte und Kreise nachgekommen wird, keine Versammlungen stattfinden zu lassen – und damit auch keine Gottesdienste.

Fünf vorläufige Maßnahmen

Im Folgenden auszugsweise aus dem Rundschreiben des Bezirksapostels an die Kirchenmitglieder zitiert:

1. Auf Begrüßungen mit Handschlag und auf Umarmungen ist ab sofort konsequent zu verzichten.

2. Gemeinden, die am Sonntagmorgen mehr als 100 Gottesdienstbesucher zu erwarten haben werden angewiesen, das Gottesdienstangebot am Sonntag aufzuteilen. Es ist darauf zu achten, dass niemals mehr als 100 Gottesdienstbesucher teilnehmen.

3. Wie ihr wisst, bieten wir auch Gottesdienste mit Telefonübertragung an, teilweise sogar mit Bild- und Tonübertragung. In den nächsten Tagen erhalten die Amtsträger ein Rundschreiben, aus dem weitere technische Details hervorgehen.

4. Die Gottesdienste in der Woche finden überall dort statt, wo nicht mehr als 100 Gottesdienstbesucher zu erwarten sind. In Gemeinden, in denen mehr als 100 Gottesdienstbesucher zu erwarten sind, fallen die Wochengottesdienste aus.

5. Kinder- und Jugendfreizeiten mit voraussichtlich mehr als 50 Teilnehmern sind abzusagen. Auch Seniorenzusammenkünfte, selbst auf Gemeindeebene, sind zu überdenken. Ich rate dazu, auch diese abzusagen.

Beratung am kommenden Montag

Eine mögliche Erweiterung der Maßnahmen oder Neuregelung ist am Montag, 16. März 2020, zu erwarten. Die Kirchenleitung kommt zu einer außerplanmäßigen Sitzung zusammen, um über ein weiteres Vorgehen zu beraten. Die Ergebnisse werden in einem dritten Rundschreiben und über die Internetseite bekannt gegeben.