Präsenzgottesdienste
im Januar

Die Ministerpräsidenten-Konferenz hat am 5. Januar 2021 gemeinsam mit der Bundeskanzlerin eine Verlängerung des Lockdowns bis Ende Januar beschlossen. Darüber hinaus wurden weitere Kontaktbeschränkungen festgelegt, die ab dem 11. Januar 2021 gelten. Der Besuch von Gottesdiensten ist weiterhin möglich, wobei neben den bekannten Richtlinien zum Corona-Infektionsschutz weitere Hinweise von der Kirchenleitung festgelegt wurden.

Aufgrund der Entscheidung von Bund und Länder, richtet sich Bezirksapostel Rüdiger Krause erneut per Rundschreiben an alle Amtsträger:

„Auch die Neuapostolische Kirche Nord- und Ostdeutschland will einen weiteren Beitrag zur Kontaktreduzierung leisten und unterstützt die Maßnahmen der Regierung. Das Gemeindeleben ist schon auf ein Minimum reduziert. Neben den Gottesdiensten und parallel durchgeführten Unterrichten, finden keine weiteren Veranstaltungen statt.

An den Sonntagsgottesdiensten wird weiterhin festgehalten. Darüber hinaus gilt für die Dauer des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 Folgendes:

  • Sonntagsgottesdienste finden überall dort statt, wo dies von der 7-Tages-Inzidenz zumutbar ist. Die Entscheidung wird vom Apostel im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher herbeigeführt. Dort, wo aufgrund eines erhöhten Inzidenzwertes in der Vergangenheit Gottesdienste ausgefallen sind, ist zu prüfen, ob diese wieder angeboten werden können. Regional ist es auch zu behördlichen Verboten von Gottesdiensten gekommen. Diese sind zu beachten.
     
  • Die Wochengottesdienste werden während des Lockdowns bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. Dies gilt auch für Andachten. Mit dieser Regelung leisten wir einen Beitrag zur Kontaktminimierung. Gottesdienste der Apostel und Bischöfe finden auch wochentags statt. Sollten in Wochengottesdiensten Handlungen geplant sein, können diese Gottesdienste im Einzelfall stattfinden. Hierüber entscheidet der zuständige Apostel.
     
  • Neben den Präsenzgottesdiensten wird auch weiterhin sonntags ein Videogottesdienst per YouTube angeboten. Der Zugang wird auf unserer Homepage veröffentlicht. Darüber hinaus werden auch YouTube-Gottesdienste aus einigen Bezirken angeboten.
     
  • Die Reisebeschränkung bis zu 15 km vom Wohnort gilt für den Besuch der Gottesdienste nicht, da der Gottesdienstbesuch zu den Grundrechten gehört. Amtsträger, die für die Durchführung eines Gottesdienstes eingeteilt sind, sollten ihren Seelsorgeausweis mitführen und ggf. vorlegen.
     
  • Die Vorgaben der Richtlinie zum Corona-Infektionsschutz (Mund- und Nasenschutz auch während des Gottesdienstes, Abstand von mindestens 1,5 Meter untereinander, regelmäßiges Stoßlüften und Verzicht auf jeglichen Gemeindegesang) sind strikt einzuhalten. Die Gottesdienste sollen nicht länger als 60 Minuten dauern. Auf „Parkplatzgespräche“ ist zu verzichten.
     
  • Wer sich unsicher fühlt kann dem Präsenzgottesdienst fernbleiben und das Angebot der YouTube-Gottesdienste nutzen.
     
  • Fahrgemeinschaften müssen überall dort überdacht werden, wo Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Die behördlichen Vorgaben zur Kontaktbeschränkung sind auch in diesen Fällen zu beachten und umzusetzen.
     
  • Nach dem Gottesdienst ist die Kirche zügig zu verlassen.
     
  • In der Sakristei halten sich nur die Amtsträger auf, die für die Gottesdienstvorbereitung absolut notwendig sind. Auch dort ist der Abstand einzuhalten und der Mund- und Nasenschutz zu tragen.“

Die Regelungen trafen der Bezirksapostel in Übereinstimmung mit den Aposteln der Gebietskirche. Eine erneute Abstimmung der Apostel erfolge Ende diesen Monats, nachdem die Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin das weitere Vorgehen festgelegt haben.

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